Dienstag, Februar 18, 2014

Wie tief?

Da gibt es ja grad in Regierungskreisen so ein wenig Diskussion um einen Ex-Abgeordneten, dessen Rechner grade ZUFÄLLIG verschwunden ist. Von wegen Kinderpornografie. Was mich an der Sache bestürzt, ist nicht, dass der Ex-Abgeordnete gesagt hat, dass „das von ihm gekaufte Material nicht kinderpornografisch ist“, sondern dass er überhaupt irgendwelches so zu nennendes „Material“ hat.
Wer hat diesen Menschen denn ins Parlament gewählt? Zumindest ich habe den Namen zuvor noch nie gehört, obwohl er offenbar schon ein paar mal nicht gerade angenehm aufgefallen ist.
Als Elter frage ich mich freilich auch, wie tief man eigentlich sinken muss, um auf die Idee zu kommen, Bilder von nackten Kindern zu verkaufen? Und welche Diagnose würde ein Psychiater den - äh - Menschen stellen, die da einkaufen?

Es gibt in Deutschland schon seit deutlich vor 1900 ein Gesetz, welches Kinderpornografie verbietet. Es wurde erst 2008 nochmal verändert. Damals hat man wohl den Text „den sexuellen Missbrauch von Kindern“ durch „sexuelle Handlungen von, an oder vor Kindern“ ersetzt (1), was schonmal deutlich weitreichender gefasst ist. Aber wie das bei Gesetzen so ist, sind die Grenzen trotzdem noch Auslegungssache.
Das überaus Bittere an der Geschichte ist (und da stimme ich dem SWR3-Moderator des heutigen Topthemas vollkommen zu), dass unsere Damen und Herren Abgeordneten sich erst jetzt wieder damit beschäftigen, wo „einer der ihren“ betroffen ist.

In dem Zusammenhang bin ich auch gespannt, wie lange unser stellvertretender Kanzler noch im Amt ist; immerhin hat die Frau Merkel ihm ihr vollstes Vertrauen ausgesprochen. Und das ging ja bekanntermaßen noch nie lange gut

(1): http://lexetius.com/StGB/184b

  1. Spätlese trocken

    Mittwoch, Februar 19, 2014 um 13:11:43

    Ich finde beides widerwärtig. Sowohl das tun als auch das Verschleiern. Furchtbar - da fehlen mir einfach die Worte!

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